Ankauf · Goldschmuck verkaufen

Goldschmuck verkaufen

Ringe, Ketten, Armbänder oder ein ganzer Nachlass: Berechnen Sie den Wert Ihres Goldschmucks zu unseren heutigen Ankaufspreisen – auch für beschädigte und einzelne Stücke. Fragen? 06131 611 949 oder info@sonnenberger-gold.de

Ankauf-Rechner

Was ist Ihr Gold wert?

Gewicht eintragen – Auszahlung sofort sehen.

  • Unverbindlich · Ohne Abzüge und Gebühren
  • Sofortige Berechnung · Aktuelle Ankaufspreise
  • Anonym möglich · Tafelgeschäft unter 2.000 € in Mainz
  • Mehr zum Verkauf
GoldGewicht in Gramm
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Ratgeber

Goldschmuck verkaufen: das sollten Sie wissen

Diesen Schmuck kaufen wir an

  • Ringe, Eheringe und Siegelringe
  • Ketten, Colliers und Anhänger
  • Armbänder, Armreifen und Ohrringe
  • Broschen, Manschettenknöpfe und Goldgehäuse von Uhren
  • Beschädigten Schmuck: gerissene Ketten, einzelne Ohrringe, verbogene Ringe

Den Feingehalt erkennen

Die kleine Zahl auf der Innenseite des Rings oder am Kettenverschluss ist die Punze. Sie zeigt, wie viel reines Gold Ihr Schmuck enthält. In Deutschland ist 585er Gold am weitesten verbreitet.

Den Feingehalt erkennen Sie an der Punze, einer kleinen Zahl auf der Innenseite von Ringen oder am Verschluss von Ketten.
PunzeKaratGoldanteilTypisch für
3338 K33,3 %Einfacher Schmuck
3759 K37,5 %Schmuck, oft aus Großbritannien
58514 K58,5 %Der meiste Schmuck in Deutschland
75018 K75,0 %Hochwertiger Schmuck und Uhren
90021,6 K90,0 %Ältere Goldmünzen wie Goldmark und Vreneli
91622 K91,6 %Krügerrand, American Eagle
99924 K99,9 %Barren, Maple Leaf, Philharmoniker

Was zählt beim Preis – und was nicht

Für den Ankaufspreis zählt das Gewicht des Goldes und sein Feingehalt. Steine und Perlen wiegen wir nicht mit. Wiegen Sie Ihren Schmuck mit einer Küchenwaage und tragen Sie das Gewicht im Rechner ein, um eine erste Schätzung zu erhalten.

Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen nach der Prüfung – per Post oder vor Ihren Augen in unserem Geschäft in Mainz.

Muss ich den Verkauf versteuern?

Haben Sie Ihr Gold oder Silber länger als ein Jahr besessen, ist der Gewinn beim Verkauf für Privatpersonen in der Regel steuerfrei (§ 23 EStG). Bei geerbten Stücken zählt die Besitzzeit der verstorbenen Person mit.

Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres mit Gewinn, ist dieser steuerpflichtig, sofern Ihre privaten Veräußerungsgewinne im Jahr insgesamt 1.000 € erreichen. Im Einzelfall berät Sie Ihre Steuerberatung.

Gold & Silber verkaufen

Wir kaufen gerne Ihr Gold.

In vier einfachen Schritten zum fairen Angebot.

  1. Schritt 1: Legierung wählen

    Wählen Sie den Feingehalt Ihres Goldes oder Silbers. Bei Unsicherheit beraten wir Sie persönlich.

    Sie müssen es nicht wissen – wir prüfen es gemeinsam.

  2. Schritt 2: Gewicht eingeben

    Nutzen Sie eine handelsübliche Küchenwaage für eine erste Schätzung des Gewichts.

    Eine Küchenwaage reicht völlig aus.

  3. Schritt 3: Versichert per Post schicken

    Senden Sie uns Ihre Stücke versichert per Post. Gerne auch persönlich in unserem Geschäft in Mainz.

    Bequem von zu Hause – aus ganz Deutschland.

  4. Schritt 4: Angebot erhalten

    Nach der Prüfung nennen wir Ihnen den verbindlichen Ankaufspreis.

    Völlig unverbindlich – Sie entscheiden.

  • Unverbindlich
  • Ohne Abzüge und Gebühren
  • Versicherter Versand

Anonym verkaufen – als Tafelgeschäft in Mainz

Sie möchten Ihr Gold oder Silber anonym verkaufen? In unserem Geschäft in Mainz ist ein anonymes Tafelgeschäft unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich:

  • Bei Bargeschäften unter 2.000 € ist keine Identifizierung erforderlich.
  • Ab 2.000 € sind wir nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 Buchst. b Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Ihre Identität anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) festzustellen.
  • Mehrere Geschäfte, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, werden zusammengerechnet (§ 1 Abs. 5 GwG).
  • Liegen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vor, ist eine Identifizierung unabhängig vom Betrag erforderlich (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GwG).
  • Von Minderjährigen dürfen wir keine Edelmetalle ankaufen (§ 147a Gewerbeordnung).

Beim Verkauf per Post benötigen wir für Versand und Überweisung Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung – ein anonymer Verkauf ist auf diesem Weg daher nicht möglich.

Gut zu wissen

Fragen zum Verkauf von Goldschmuck

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Was ist mein Goldschmuck wert?

Das hängt vom Goldgewicht, vom Feingehalt (z. B. 585 oder 750) und vom aktuellen Goldkurs ab. Tragen Sie das Gewicht im Rechner ein, um die Auszahlung zu unseren heutigen Ankaufspreisen zu sehen.

Was bedeutet die Punze 585 auf meinem Ring?

Die Punze 585 bedeutet, dass 58,5 % des Gewichts reines Gold sind. Das entspricht 14 Karat. 750 steht für 75 % beziehungsweise 18 Karat, 333 für 33,3 % beziehungsweise 8 Karat.

Muss ich die Steine vorher entfernen?

Nein. Sie können uns Ihren Schmuck so senden, wie er ist. Bei der Prüfung berücksichtigen wir nur das Gold.

Kaufen Sie auch Modeschmuck oder vergoldeten Schmuck?

Vergoldeter Schmuck hat nur eine hauchdünne Goldschicht und daher kaum Materialwert. Ist Ihr Schmuck nicht punziert, prüfen wir gerne, ob es sich um Gold handelt.

Fragen zum Verkauf?

Rufen Sie uns an: 06131 611 949
Oder schreiben Sie uns: info@sonnenberger-gold.de

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